Glossar

Agroforstwirtschaft: Mit dem Begriff Agroforstwirtschaft werden Landnutzungssysteme bezeichnet, bei denen Gehölze (Bäume oder Sträucher) mit Ackerkulturen und/oder Tierhaltung so auf einer Fläche kombiniert werden, dass zwischen den verschiedenen Komponenten ökologische und ökonomische Vorteilswirkungen entstehen (Nair, 1993). 

Empfindlichkeit: Die Empfindlichkeit (oder Anfälligkeit, Sensitivität) beschreibt in der Klimafolgenforschung, „in welchem Maße ein bestehendes nicht-klimatisches System (Sektor, Bevölkerungsgruppe, aber auch biophysikalische Faktoren wie Luftqualität) auf ein definiertes Klimasignal reagiert“ (adelphi/PRC/EU-RAC 2015; Hartz et al. 2020). 

Exposition: Unter Exposition wird das „Ausgesetztsein eines Schutzgutes gegenüber seinen Umgebungseinflüssen, z. B. einer Gefahr,“ verstanden (BBK 2019). Die Exposition gibt aus Sicht der Raumplanung an, wo Raumnutzungen liegen, für die mit Schäden infolge von Natur- und/oder Technikgefahren zu rechnen ist (Birkmann et al. 2013; Hartz et al. 2020). 

Gefahr: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenvorsorge (BBK) definiert Gefahr als einen „Zustand, Umstand oder Vorgang, durch dessen Einwirkung ein Schaden an einem Schutzgut entstehen kann“ (BBK 2019: 22). Dabei kann eine Gefahr aufgrund eines möglichen Naturereignisses, technischer bzw. organisatorischer Fehler oder aufgrund menschlichen Verhaltens entstehen (SKK 2006, in: Birkmann et al. 2013; Hartz et al. 2020).

Gefährdung: Gefährdung ist definiert als „Möglichkeit, dass an einem konkreten Ort aus einer Gefahr ein Ereignis mit einer bestimmten Intensität erwächst, das Schaden an einem Schutzgut verursachen kann (BBK 2019). Der Gefährdungsbegriff bezieht sich damit auf einen erweiterten Gefahrenbegriff, also auf eine „qualitativ und quantitativ näher bestimmte Gefahr“ (Birkmann et al. 2013), bzw. eine nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Intensität (sowie nach Art und Ausdehnung) bestimmte Gefahr (Egli 1996, Birkmann et al. 2013; Hartz et al. 2020). 

KRITIS: „Kritische Infrastrukturen sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden“ (BMI 2009)

Resilienz: Der Begriff der Resilienz wird häufig übersetzt als „Widerstandsfähigkeit“. Bezogen auf den Menschen beschreibt Resilienz die Fähigkeit von Personen oder Gemeinschaften, schwierige Lebenssituationen wie Krisen oder Katastrophen ohne dauerhafte Beeinträchtigung zu überstehen. Resilienz in Bezug auf den Klimawandel bedeutet zum Beispiel, dass der Mensch lernt, mit den Risiken und Folgen der globalen Erwärmung zu leben, sein Verhalten daran anzupassen und künftigen Krisen vorzubeugen. (BMZ)

Risiko: Unter dem Risikobegriff versteht das BBK die „Kombination aus der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses und dessen negativen Folgen“ (UNISDR 2009: 25, in: BBK 2019: 45). „Darüber hinaus wird Risiko als Produkt der Interaktion bzw. des Zusammentreffens einer Gefahr (z. B. natürlicher Prozesse wie Starkregenereignisse) mit der gesellschaftlichen Vulnerabilität verstanden“ (Birkmann et al. 2013; Hartz et al. 2020). Die Höhe des Risikos bemisst sich nicht nur anhand der Stärke der Gefährdung, sondern auch daran, ob Schutzgüter überhaupt im räumlichen Wirkungsbereich einer Gefährdung liegen, ihr gegenüber also exponiert sind.

Schaden: Schaden bezeichnet die Zerstörung und Minderung von konkreten oder abstrakten Werten, also die negativ bewertete Auswirkung eines Ereignisses auf ein Schutzgut, beispielsweise den Verlust von geldwerten Gütern, gesundheitliche Beeinträchtigungen, negative psychische oder soziale Auswirkungen oder den Verlust von Menschenleben (Birkmann et al. 2013; BBK 2010; Hartz et al. 2020). 

Schutzgut: Zu den Schutzgütern zählt alles, was aufgrund seines ideellen oder materiellen Werts vor Schaden bewahrt werden soll (BBK 2010). Das BBK differenziert zwischen materiellen Schutzgütern, zu denen Mensch, Umwelt und Volkswirtschaft zählen, und ideellen (oder immateriellen) Schutzgütern, wozu z. B. Kulturgüter, Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie politische und psychologische Unversehrtheit zählen (BBK 2019). Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung kennt ei-nen umfassenden Schutzgutbegriff, der „(1) Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, (2) Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, (3) Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, (4) kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie (5) die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern“ umfasst (§2 Abs. 1 UVPG) (Hartz et al. 2020). Für Raumordnungspläne ist im Rahmen der Strategische Umweltprüfung ein Umweltbericht zu erstellen, in dem u. a. die Umstände, die zu erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens führen können, beschrieben werden (Hartz et al. 2020).

Vulnerabilität (Verwundbarkeit): Das BBK definiert Vulnerabilität als „Maß für die anzunehmende Schadensanfälligkeit eines Schutzgu-tes in Bezug auf ein bestimmtes Ereignis“ (BBK 2019). Je nach wissenschaftlicher Denkschule finden sich sehr unterschiedliche Interpretationen des Begriffs, die größtenteils jedoch dahingehend übereinstimmen, „dass der Begriff der Vulnerabilität vorrangig die gesellschaftliche oder ‚interne‘ Seite des Risikos […] bezeichnet“ (Birkmann et al. 2013). Demnach umfasst Vulnerabilität „physische, soziale, ökonomische, umweltbezogene und institutionelle Strukturen und Prozesse, die die Anfälligkeit [Empfindlichkeit, Sensitivität] sowie die Bewältigungs- und Anpassungskapazitäten eines Systems oder Objekts hinsichtlich des Umgangs mit Gefahren […] bedingen“ (Birkmann et al. 2013). Ein weiterer relevanter Faktor sind hohe Schadenspotenziale (Hartz et al. 2020).